
Förderrichtlinie Energie und Klima – FRL EuK/2023
Dieses Unternehmen wird im Rahmen des Förderprogrammes „Förderrichtlinie Energie und Klima“ aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes gefördert.
Art der Zuwendung:
Projektförderung
Vorhabensbezeichnung:
Investive Maßnahme zur Verringerung von Treibhausgas (THG)-Emissionen (in CO2- Äquivalenten) um mindestens 20 Prozent verbunden mit einer Steigerung der Endenergieeffizienz um mindestens 10 Prozent.
Vorhabensbeschreibung:
Austausch der vorhandenen Beleuchtung gegen energieeffiziente LED-Beleuchtungen am gesamten Standort.
Durchführungszeitraum:
26.08.2025 - 31.03.2026